Sie fahren demnächst mit Ihrem VW California nach Italien oder Spanien und nehmen Ihre Fahrräder mit? Haben Sie gewusst dass Sie in diesen beiden beliebten Feriendestinationen ohne Warntafel am Heckfahrradträger gebüsst werden können?
Wir erklären Ihnen die Details und wichtigsten Informationen zum Thema Warntafeln für Fahrradträger in Italien und Spanien.
Weshalb muss man in Italien und Spanien eine Warntafel am Fahrradträger montieren?
Sie haben in der Schweiz bestimmt schon einmal einen Lieferwagen oder Lastwagen mit einer Überhängenden Ware gesehen, wobei ein rot-weisses Fähnchen am Ende gekennzeichnet war? In den meisten Europäischen Ländern ist diese Kennzeichnung überhängender Ware ausreichend, jedoch nicht in Italien oder in Spanien, denn dort schreibt das Gesetz eine Warntafel für Überhänge am Fahrzeug vor.

In welchen Ländern ist die Warntafel für Fahrradträger Pflicht?
Aktuell ist in Europa lediglich für die Länder Italien und Spanien eine Warntafel-Pflicht. Die übrigen Länder wie Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Kroatien, Slowenien haben für Fahrradträger keine Pflicht für Warntafeln am Fahrradträger.
Achtung: Informieren Sie sich vor Abfahrt beim entsprechenden Zielland über allfällige Vorschrifts-Pflichten!
Höhe der Busse für Nichtanbringung der Warntafel:
Sie fahren nach Italien oder Spanien mit einem Fahrradträger und werden von einem Beamten erwischt, kann dies sehr schnell ins Geld gehen. Es lohnt sich die Warntafel vor Abfahrt zu kaufen, denn die Warntafel kostet weniger als eine mögliche Busse vor Ort.
Die Bussen sehen wie folgt aus (Änderungen vorbehalten):
Strafe in Italien: Busse von mindestens 80 Euro
Strafe in Spanien: Busse von mindestens 200 Euro
Tipp: es gibt Doppel-Warntafeln, also eine Seite Italien und die andere Spanien, dann können Sie je nach Reiseland die Warntafel einfach umdrehen.
Nicht eine Tafel für beide Länder Kaufen!
Die beiden Warntafeln sehen sich sehr ähnlich. Die Spanische Tafel hat die dickeren Streifen als in Italien (siehe Vergleich unten) und hat eine schwarze Umrandung. Kaufen Sie ja nicht ein Warnschild für Spanien, wenn Sie nur nach Italien reisen. Die Beamten in Italien können auf die richtige Tafel beharren und Ihnen eine Busse geben!

Warntafel für Italien

Warntafel für Spanien
Material der Warntafeln:
Die Warntafeln müssen immer aus Aluminium bestehen, müssen aus reflektierendes Material und Rot-Weiss schraffiert sein.
Vorschriften in der EU für Überhängende Ware:
In Italien darf die Überhängende Ware nicht mehr als 30% der Fahrzeuglänge betragen, also beim California rund 145cm was beim Heckfahrradträger kein Problem darstellt.
In Spanien darf die Überhängende Ware nicht mehr als 15% der Fahrzeuglänge betragen, also beim California rund 73cm was beim Heckfahrradträger ausreichen sein sollte.

Warntafel für Fahrradträger in Italien:
Die Grösse des Warntafel in Italien muss 50 x 50 cm betragen, für Ware die unter einem Meter Überhang vom Heck des Fahrzeuges hat (egal ob der Fahrradträger beladen oder leer ist). Die Tafel muss hinten quer am Ende des Fahrradträgers montiert werden, damit der Fahrer hinter Ihnen den Abstand gut erkennen kann.

Warntafel für Fahrradträger in Spanien:
Die Grösse des Warntafel in Spanien muss ebenfalls 50 x 50 cm betragen, jedoch wird dort zwischen breiter und schmaler Ware unterscheidet. Wenn der Fahrradträger die Gesamte Fahrzeugbreite in Anspruch nimmt, müssen dazu 2 Warnfafeln montiert werden! Daher empfiehlt sich in Spanien für Fahrradträger immer 2 Warntafeln zu montieren, denn sicher ist sicher!
Achtung: Die beiden Tafeln sollten ein "A" bilden, also die linke Tafel mit den Streifen von links unten nach rechts oben ausrichten und die rechte Tafel umgekehrt.
Muss ich bei Durchreisen ebenfalls eine Warntafel dabei haben?
Sind sie Beispielsweise nach Kroatien unterwegs und Fahren dabei nur als Durchgangsreise via Italien, benötigen Sie trotzdem eine Warntafel für den Überhängenden Fahrradträger am Fahrzeug.
Selbstverständlich können Sie die Warntafel vor- und nach der Grenze des Pflichtlandes entfernen.
Stand 30.01.2018 (Änderungen vorbehalten)